Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftung / Verpflichtung Hundebesitzer

1. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, frei von Parasiten ist und eine gültige Impfung vorliegt (eine Impfung wird nicht zwingend verlangt. Falls keine Impfungen vorgenommen wurden, ist sich die Hundehalterin bewusst über die mögliche Folgen). Der Impfausweis ist bei der Übergabe des Ferienhundes abzugeben und wird bei Abholung des Hundes zurückgegeben.

 

2. Der Hund muss gechipt und ordnungsgemäss registriert sein.

 

3. Folgende Impfungen werden empfohlen:

  • Staupe
  • Hepatitis
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Zwingerhusten

Eine regelmässige Wurmkur ist zu empfehlen. Wird beim Hund ein Wurmbefall, Flöhe oder überdurchschnittlich viele Zecken bemerkt, wird der Hund dagegen behandelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters,

 

4. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (mögliche Läufigkeit, Krankheit, usw.), insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten (Tabletten, Spritzen, etc.) und des Futters. 

 

5. Der Besitzer haftet für alle Schäden, welche sein Hund an Gegenständen, Menschen und anderen Tieren zufügt. Bei Verletzungen am eigenen Hund durch Selbstverschuldung, muss der Besitzer für die anstehenden Kosten aufkommen. Bei einer Ansteckung (z.B. Seuche) anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit haftet stets der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Gesetzlich vorgeschrieben: Privathaftpflichtversicherung mit Schadendeckung für den Hund. Gaby's Hundehuus lehnt jegliche Haftung ab. 

 

6. Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhergesehenen Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. 

Verpflichtungen Gaby's Hundehuus

1. Gaby's Hundehuus nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt. 

 

2. Der Besitzer wird bei Verletzungen oder Krankheit des Hundes informiert. Notfalls wird der Hund direkt zum nächsten Tierarzt in Behandlung gebracht (Beurteilung erfolgt nach eigenem Ermessen nach bestem Wissen und Gewissen). Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. 

Annulation von Halb-, Tages- oder Ferienbetreuung

 

Wenn Sie von der Halbtages-, Tages- oder Ferienbetreuung zurücktreten erhebt Gaby’s Hundehuus wie folgt Annullierungsgebühren:

 

Ferienbetreuung

Die Annulation muss schriftlich (WhatsApp, SMS oder Mail) mitgeteilt werden.

 

21 bis 8 Tage vor Ferienbeginn sind 50% zahlbar

  7 bis 1 Tag vor Ferienbeginn sind 100% zahlbar

 

Die Rücktrittserklärung wird am Tag wirksam, an dem sie bei Gaby’s Hundehuus eintrifft.

 

 

Halb- oder Tagesbetreuung

Der Termin muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (schriftlich per WhatsApp, SMS oder Mail)! Ansonsten wird die Halb- oder Tagesbetreuung zu  100% verrechnet!

 

 

Reservation / Anfrage Ferienbetreuung

 

Wenn eine Anfrage betreffend Ferienbetreuung von Gaby’s Hundehuus/ Gaby Dickenmann

 

bestätigt wird gilt das als Reservation ausser es wurde etwas anderes vereinbart.

 

Allgemeines

1. Gaby's Hundehuus nimmt die angegebenen Daten der Hundehalterin und des Hundes in eine Datenbank auf. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

 

2. Gaby's Hundehuus behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes während der Betreuungszeit gemacht werden, auf der eigenen Internetseite, Instagram oder Facebook zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden. 

 

Stäfa, 1. März 2023